Design mit Herz & Hirn | Lebenslauf | Kunden | Netzwerk | AGB
AGD Mitglied 07499 (Allianz Deutscher Designer)
Bild-Kunst-Urheberin Nr. 162 7888
XING Mitglied und Moderatorin seit 2005
Blog »graphic workstation«
Design mit Herz & Hirn:
• Selbstständigkeit seit 1992
• Schnelligkeit und Ideenreichtum
• Betreuung von der Idee bis zum Endprodukt
• technischer Sachverstand am Computer und in der Zusammenarbeit mit zu- und weiterverarbeitenden Betrieben
• Erfahrung in Agentur und Verlag, in der Teamarbeit mit anderen Gestaltern, Fotografen, Illustratoren, Programmierern
• nordische Gelassenheit
Als einzelne Gestalterin mit der Option, ergänzend mit anderen Spezialisten zusammenzuarbeiten, profitiere ich davon, nicht die Hierarchien einer großen Agentur zu haben.
Ich arbeite primär im Kulturbereich, diese Spezialisierung hat sich nach und nach entwickelt und es macht mir viel Spaß für Konzertveranstalter, Theater, Künstler, Galerien oder Verlage zu gestalten. Aus meiner Kundenliste wird aber eine größere Bandbreite ersichtlich, die sich im Laufe der Jahre ergeben hat. Ich möchte mich auch gar nicht limitieren.
Aus der Werbebranche halte ich mich im Großen und Ganzen eher heraus und überlasse das Feld den auf diesem Gebiet ambitionierten Spezialisten.
Für maßgeschneiderte Gestaltung ist es von Vorteil, wenn der Kunde und der Gestalter die gleiche Sprache sprechen.
Mir ist der gute Kontakt zum Auftraggeber wichtig, denn nur wenn beide am gleichen Strang ziehen, erübrigen sich im Arbeitsprozess viele aufwendige Korrekturen, und es entsteht ein effektives Endergebnis zu einem fairen Preis.
Gern erstelle ich Ihnen ein Angebot auf eine detaillierte Anfrage.
Lebenslauf:
1967 die Sonne erblickt
1973 Einschulung
1982-1990 diverse Jobs zwischen Biohof, Babysitten und Buchladen
1986 Abitur
1986-1988 Praktika u.a. bei »Möbel perdu«und bei Gruner & Jahr in der Grafik der »GEO-Saison«-Redaktion
1987-1990 Studium in Kommunikationsdesign am »Institut für Design« in Hamburg mit erfolgreichem Abschluss (Note 1)
1990 Grafikerin bei Schröder Grafikdesign, dort sehr gute Schulung in diversen grafischen Techniken
1991 Layouterin im Klaus Schulz Verlag für ein Stadtmagazin und eine Musikzeitschrift, erster intensiverer Computerkontakt
1992-2001 Freiberufliche Gestalterin im Zusammenschluss »Haus der Lüge, GPG«
1994 der erste eigene Mac!
2003-2004 Fernstudium an den Schulen des Deutschen Buchhandels in Frankfurt
Seit 2002 »Katja Frauenkron Gestaltung«
Kunden:
BMG Ariola • EMI • ESSO • Fastagent Peter Claus Lamprecht • FEF Family Entertainment • Forecast • Hamburg Marketing • Heinrich & De Wall • Karsten Jahnke Konzertdirektion • Kindernothilfe • Kulturkreis Torhaus Wellingsbüttel • LIVE Music & Entertainment • Maraton Music • Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin • Motor Music • MüllerMeyer Restauration & Catering • Musicas.de • PEER Musik • Pinorrekk Records • Planetarium Hamburg • Public Image • Public Propaganda • Radio Hamburg • Reemtsma • Klaus Schulz Verlagsgesellschaft • Slatterys Pub • SONY BMG • Starwatch • Stehli Software • Dirigent Mike Steurenthaler • Stille Musik • UFA Theater AG • Verband Deutscher Zeitschriften • Warner Music • Weisse Flotte Schwerin u.a.
Ich empfehle mit bester Erfahrung diese Kooperationspartner/-innen:
Druckerei:
Bahruth Druck & Medien GmbH für exzellente Druckerzeugnisse
Design, Programmierung:
Klutegrafikdesign für nordisches Design
Marion Lustig als Mediendesignerin für Websites
Text, PR, Lektorat, Übersetzung:
Unternimm! Susanne Grützner als Text- und PR-Fachfrau
Linguas.de Bettina Röhricht als Übersetzerin (Englisch & Portugiesisch)
Juliane Topka als Lektorin/Redakteurin
Präsentation, Vortrag, PowerPoint:
Fastagent Peter Claus Lamprecht, den Präsentationsoptimierer
Entspannung, Erlebnis:
Planetarium Hamburg
Karsten Jahnke Konzertdirektion
Insel Hiddensee
AGB:
1. Geltungsbereich, Vertragsschluß
Aufträge
werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen
ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1
Der dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag.
Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes
sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die
Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2
Die Arbeiten des Auftragnehmers sind als persönliche geistige
Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen
auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche
Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3
Ohne Zustimmung des Auftragnehmers dürfen seine Arbeiten einschließlich
der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion
geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist
unzulässig.
2.4
Die Werke des Auftragnehmers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart
und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.
Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur
der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden,
erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars.
2.5
Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B.
für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der
Einwilligung des Auftragnehmers.
2.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Auftragnehmers.
2.7 Über den Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch zu.
3. Honorar
3.1
Entwurf und Werkzeichnung sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes
bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet der
Auftragnehmer
a) das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit,
b) das Werkzeichnungshonorar.
3.2
Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine
Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet der Auftragnehmer ein
Abschlagshonorar.
3.3
Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des Bundes
Deutscher Grafik-Designer.
3.4 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
3.5
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen,
gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben
keinen Einfluß auf das Honorar; sie begründen auch kein
Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden
ist.
3.6
Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne
Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das
entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.
Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren
Zeitraum, so kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen entsprechend dem
erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.7 Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer
Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere
Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.)
werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2
Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit
Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B.
für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
4.3
Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks
Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden
die entstehenden Kosten und Spesen berechnet.
4.4
Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B.
Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt der Auftragnehmer nur
aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung
in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
4.5
Soweit der Auftragnehmer auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters
Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der
Auftraggeber/Verwerter den Auftragnehmer von hieraus
resultiereden Verbindlichkeiten frei.
4.6
Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig.
Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und
Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu
entrichten sind.
5. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
5.1 An den Arbeiten des Auftragnehmers werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
5.2
Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an den
Auftragnehmer zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine
anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
5.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.
6. Korrektur und Produktionsüberwachung
6.1 Vor Produktionsbeginn sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen.
6.2
Die Produktion wird vom Auftragnehmer nur aufgrund einer besonderen
Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist der
Auftragnehmer ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und
Weisungen zu erteilen.
7. Haftung
7.1
Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit
seiner Arbeiten wird vom Auftragnehmer nicht übernommen; gleiches gilt
für deren Schutzfähigkeit.
7.2
Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten
die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
7.3
Soweit der Auftragnehmer auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters
Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag
gibt, haftet er nicht für die Leistungen und
Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
7.4
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem
Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im
Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den
Auftragnehmer, stellt er ihn von der Haftung frei.
7.5 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung des Auftragnehmers nicht ausgeschlossen.
8. Belegexemplare
Von
vervielfältigten Werken sind dem Auftragnehmer mindestens 10
ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im
Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.
9. Gestaltungsfreiheit
9.1 Für den Auftragnehmer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
9.2
Die dem Auftragnehmer überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster)
werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der
Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Auftragnehmers.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die
Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen läßt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr
verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Hamburg, Dezember 2007
