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AGD Mitglied 07499 (Allianz Deutscher Designer)
Bild-Kunst-Urheberin Nr. 162 7888
XING Mitglied und Moderatorin seit 2005
Blog »graphic workstation«


Design mit Herz & Hirn:

• Selbstständigkeit seit 1992
• Schnelligkeit und Ideenreichtum
• Betreuung von der Idee bis zum Endprodukt
• technischer Sachverstand am Computer und in der Zusammenarbeit mit zu- und weiterverarbeitenden Betrieben
• Erfahrung in Agentur und Verlag, in der Teamarbeit mit anderen Gestaltern, Fotografen, Illustratoren, Programmierern
• nordische Gelassenheit

Als einzelne Gestalterin mit der Option, ergänzend mit anderen Spezialisten zusammenzuarbeiten, profitiere ich davon, nicht die Hierarchien einer großen Agentur zu haben.

Ich arbeite primär im Kulturbereich, diese Spezialisierung hat sich nach und nach entwickelt und es macht mir viel Spaß für Konzertveranstalter, Theater, Künstler, Galerien oder Verlage zu gestalten. Aus meiner Kundenliste wird aber eine größere Bandbreite ersichtlich, die sich im Laufe der Jahre ergeben hat. Ich möchte mich auch gar nicht limitieren.

Aus der Werbebranche halte ich mich im Großen und Ganzen eher heraus und überlasse das Feld den auf diesem Gebiet ambitionierten Spezialisten.

Für maßgeschneiderte Gestaltung ist es von Vorteil, wenn der Kunde und der Gestalter die gleiche Sprache sprechen.

Mir ist der gute Kontakt zum Auftraggeber wichtig, denn nur wenn beide am gleichen Strang ziehen, erübrigen sich im Arbeitsprozess viele aufwendige Korrekturen, und es entsteht ein effektives Endergebnis zu einem fairen Preis.

Gern erstelle ich Ihnen ein Angebot auf eine detaillierte Anfrage.



Lebenslauf:

1967 die Sonne erblickt
1973 Einschulung
1982-1990 diverse Jobs zwischen Biohof, Babysitten und Buchladen
1986 Abitur
1986-1988 Praktika u.a. bei »Möbel perdu«und bei Gruner & Jahr in der Grafik der »GEO-Saison«-Redaktion
1987-1990 Studium in Kommunikationsdesign am »Institut für Design« in Hamburg mit erfolgreichem Abschluss (Note 1)
1990 Grafikerin bei Schröder Grafikdesign, dort sehr gute Schulung in diversen grafischen Techniken
1991 Layouterin im Klaus Schulz Verlag für ein Stadtmagazin und eine Musikzeitschrift, erster intensiverer Computerkontakt
1992-2001 Freiberufliche Gestalterin im Zusammenschluss »Haus der Lüge, GPG«
1994 der erste eigene Mac!
2003-2004 Fernstudium an den Schulen des Deutschen Buchhandels in Frankfurt
Seit 2002 »Katja Frauenkron Gestaltung«


Kunden:

BMG Ariola • EMI • ESSO • Fastagent Peter Claus Lamprecht • FEF Family Entertainment • Forecast • Hamburg Marketing • Heinrich & De Wall • Karsten Jahnke Konzertdirektion • Kindernothilfe • Kulturkreis Torhaus Wellingsbüttel • LIVE Music & Entertainment • Maraton Music • Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin • Motor Music • MüllerMeyer Restauration & Catering • Musicas.de • PEER Musik • Pinorrekk Records • Planetarium Hamburg • Public Image • Public Propaganda • Radio Hamburg • Reemtsma • Klaus Schulz Verlagsgesellschaft • Slatterys Pub • SONY BMG • Starwatch • Stehli Software • Dirigent Mike Steurenthaler • Stille Musik • UFA Theater AG • Verband Deutscher Zeitschriften • Warner Music • Weisse Flotte Schwerin u.a.


Ich empfehle mit bester Erfahrung diese Kooperationspartner/-innen:

Druckerei:
Bahruth Druck & Medien GmbH für exzellente Druckerzeugnisse

Design, Programmierung:
Klutegrafikdesign
für nordisches Design
Marion Lustig als Mediendesignerin für Websites

Text, PR, Lektorat, Übersetzung:
Unternimm! Susanne Grützner als Text- und PR-Fachfrau
Linguas.de Bettina Röhricht als Übersetzerin (Englisch & Portugiesisch)
Juliane Topka als Lektorin/Redakteurin

Präsentation, Vortrag, PowerPoint:
Fastagent Peter Claus Lamprecht, den Präsentationsoptimierer

Entspannung, Erlebnis:
Planetarium Hamburg
Karsten Jahnke Konzertdirektion
Insel Hiddensee


AGB:

1. Geltungsbereich, Vertragsschluß
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1 Der dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2 Die Arbeiten des Auftragnehmers sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Ohne Zustimmung des Auftragnehmers dürfen seine Arbeiten einschließlich der  Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
2.4 Die Werke des Auftragnehmers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars.
2.5 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung des Auftragnehmers.
2.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Auftragnehmers.
2.7 Über den Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch zu.

3. Honorar
3.1 Entwurf und Werkzeichnung sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet der Auftragnehmer
     a) das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit,
     b) das Werkzeichnungshonorar.
3.2 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet der Auftragnehmer ein Abschlagshonorar.
3.3 Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer.
3.4 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht  berufsüblich.
3.5 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
3.6 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.7 Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
4.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen berechnet.
4.4 Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt der Auftragnehmer nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
4.5 Soweit der Auftragnehmer auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter den Auftragnehmer von hieraus
resultiereden Verbindlichkeiten frei.
4.6 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

5. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
5.1 An den Arbeiten des Auftragnehmers werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
5.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an den Auftragnehmer zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
5.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.

6. Korrektur und Produktionsüberwachung
6.1 Vor Produktionsbeginn sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktion wird vom Auftragnehmer nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist der Auftragnehmer ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

7. Haftung
7.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird vom Auftragnehmer nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
7.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
7.3 Soweit der Auftragnehmer auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und
Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
7.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Auftragnehmer, stellt er ihn von der Haftung frei.
7.5 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung des Auftragnehmers nicht ausgeschlossen.

8. Belegexemplare
Von vervielfältigten Werken sind dem Auftragnehmer mindestens 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

9. Gestaltungsfreiheit
9.1 Für den Auftragnehmer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
9.2 Die dem Auftragnehmer überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.

10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Auftragnehmers.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Hamburg, Dezember 2007